Besuchsbegleitung ermöglicht Kontakt.

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Kinder brauchen beide Elternteile!

 

Die Besuchsbegleitung bietet die Möglichkeit, dass minderjährige Kinder trotz Trennung, regelmäßig Kontakt zu dem besuchsberechtigten Elternteil haben. Im Beisein einer fachlich qualifizierten Besuchsbegleitung können die Kinder in geschützter und kindgerechter Atmosphäre Zeit mit der besuchsberechtigten Person verbringen. Die Besuchsbegleitung unterliegt der Verschwiegenheit, mit Ausnahme der Berichtspflicht gegenüber dem Gericht.

 

Dauer einer Besuchsbegleitung

Die Besuchsbegleitung ist eine vorübergehende Maßnahme, die zu einer eigenverantwortlichen Besuchsregelung führen soll. Nach den derzeitigen Förderrichtlinien kann sich die Dauer der Besuchsbegleitung auf maximal 1 Jahr bzw. 40 Stunden (in Ausnahmefällen 2 Jahre und 80 Stunden) erstrecken.

 

Kosten einer Besuchsbegleitung

Es entstehen keine Kosten, wenn die Richtlinien für eine geförderte Besuchsbegleitung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erfüllt werden:

  1. Bestimmte Einkommensgrenze des Besuchenden sowie
  2. Anordnung der Besuchsbegleitungen durch das zuständige Pflegschaftsgericht.

Andernfalls können Sie die Kosten für eine nicht geförderte Besuchsbegleitung bei einer der unten angeführten Beratungsstellen erfragen.