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Wie wird Ihr Baby heißen?


Gemeinsam mit dem Partner zu überlegen und zu besprechen, welchen Namen das Neugeborene erhalten soll, gehört sicher zu den spannendsten Themen während der Schwangerschaft. Doch auch rechtlich gibt es rund um das Thema Namensgebung einiges zu beachten.

 


Vornamen

Werdende ElternDer Vorname muss bis spätestens einen Monat nach der Geburt schriftlich beim Standesamt gemeldet werden.

Berechtigt dazu sind beide Elternteile, sofern sie verheiratet sind, bzw. die Mutter, wenn das Kind unehelich geboren wurde. Erst nach dieser Meldung kann eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. 

 

 

Nachnamen

Wenn die verheirateten Eltern einen gemeinsamen Familiennamen haben, trägt diesen auch automatisch das Kind.

Entscheiden sich Eheleute für unterschiedliche Familiennamen, müssen sie bereits vor der Heirat festlegen, welchen Nachnamen eventuelle gemeinsame Kinder tragen sollen. Gibt es eine solche Erklärung nicht, erhält das Kind den Nachnamen des Vaters.

 

Uneheliche Kinder erhalten jenen Nachnamen, den die Mutter zum Geburtszeitpunkt trägt. Wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass Ihr Kind den Nachnamen des Vaters trägt, kann dieser bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine entsprechende Namensänderung beantragen. Dies ist erst möglich, nachdem eine Geburtsurkunde ausgestellt und die Vaterschaft anerkannt wurde.

 

Tipp:
Das Internet bietet viele Portale wie www.vorname.com, die sich ausführlich mit möglichen Vornamen beschäftigen.