News-Feeds

Im Job

 

Die Rechte und Pflichten, die Sie als berufstätige werdende Mutter Ihrer/m Arbeitgeber/in gegenüber haben, sind im MSchG geregelt. Freie Dienstnehmerinnen und Werkvertragsnehmerinnen sind von den Bestimmungen des MSchG übrigens ausgenommen.

 

Ihre Pflichten

Hochschwangere ArbeitnehmerinAls werdende Mutter müssen Sie Ihre/n Arbeitgeber/in möglichst bald über Ihre Schwangerschaft informieren und ihr/ihm auch den voraussichtlichen Geburtstermin mitteilen.


Zudem müssen Sie Ihre/n Vorgesetzte/n innerhalb der 12. Woche vor dem errechneten Geburtstermin nochmals auf den Beginn der Schutzfrist aufmerksam machen.

 

Sollte es zu einer vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft kommen, müssen Sie Ihre/n Arbeitgeber/in zudem über diese neue Situation informieren.

 

 

Ihre Rechte

Allerdings kommen in diesem Zusammenhang auch dem Unternehmen bestimmte Pflichten zu. So ist dieses verantwortlich für die Meldung der Schwangerschaft an das zuständige Arbeitsinspektorat (diese Meldung erhalten Sie in Kopie) und an die Betriebsärztin / den Betriebsarzt.

 

Zudem stellt Ihnen das Unternehmen eine so genannte Arbeits- und Entgeltbestätigung aus, die für die Beantragung des Wochengelds erforderlich ist.
 

Das Unternehmen ist gesetzlich dazu verpflichtet, mögliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit von werdenden oder stillenden Müttern zu erkennen und zu beseitigen. So sind bestimmte Tätigkeiten während der gesamten Schwangerschaft verboten. Beispielsweise müssen Sie als werdende Mutter keinesfalls schwere Lasten tragen oder überwiegend im Stehen arbeiten.

 

Werdende Mamas dürfen sich außerdem während der (bezahlten!) Arbeitszeit ausruhen, sooft sie das für nötig halten. Außerdem können sie für Vorsorgeuntersuchungen freigestellt werden, sofern diese außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich bzw. zumutbar sind.

 

Während der Schwangerschaft dürfen Sie als Arbeitnehmerin außerdem nicht gekündigt werden.
 

Für detailliertere Informationen zum Thema Mutterschutz verweisen wir auf help.gv.at.