Behördenwege
Nach der Geburt Ihres Kindes werden einige Behördenwege notwendig, die Sie am besten in der unten angeführten Reihenfolge erledigen: für manche Anträge sind nämlich bestimmte Urkunden Ihres Kindes bereits Voraussetzung.
- Geburtsurkunde und Geburtsbestätigung (Standesamt)
- Meldebestätigung (Gemeindeamt/Magistrat)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Gemeindeamt/Magistrat)
- Kinderreisepass (Bezirkshauptmannschaft/Magistrat)
- eCard (Sozialversicherungsträger)
- Taufe (Pfarramt oder -sekretariat)
Bedenken Sie außerdem, dass einige der folgenden Behördenwege relativ rasch nach der Geburt Ihres Babys zu erledigen sind, also während einer Zeit, in der Sie sich erst an den neuen Alltag mit Kind gewöhnen müssen.
Idealerweise informieren Sie sich daher schon vor der Geburt über die erforderlichen Schritte und legen Sie sich die benötigten Unterlagen parat.


