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Wochengeld

 

Werdende MutterWochengeld erhalten Sie acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, am Tag der Entbindung selbst und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlingen, einer Kaiserschnitt- oder einer Frühgeburt verlängert sich der Bezugszeitraum nach der Geburt auf 12 Wochen.

 

Hinweis:
Wenn Ihr Kind nicht genau am errechneten Tag der Entbindung zur Welt kommt, verkürzt oder verlängert sich der Wochengeldbezug vor der Entbindung entsprechend und beträgt nicht mehr genau 8 Wochen. Kommt Ihr Kind früher als erwartet zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist entsprechend, aber höchstens auf 16 Wochen.

 

Für weitere Informationen zum Thema Wochengeld verweisen wir auf www.help.gv.at.