Leistungen des Landes Oberösterreich
OÖ Familienkarte
Die OÖ Familienkarte ist eine kostenlose Vorteilskarte, die Familien Preisnachlässe bis zu 50 % bei zahlreichen Partnerbetrieben und bis zu 50 % Ermäßigungen für Bahnfahrten gewährt. Außerdem erhalten Sie als Eltern so genannte Elternbildungsgutscheine (siehe unten). Zusätzlich ist Ihr Kind bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert - die Prämie bezahlt das Land Oberösterreich.
Hinweis:
Die OÖ Familienkarte können Sie komfortabel im Internet beantragen.
OÖ Elternbildungsgutscheine
Mit den Elternbildungsgutscheinen im Wert von je 20 Euro, die Sie als OÖ-Familienkarten-Mitglied bei Beantragung der OÖ Familienkarte sowie zum 3., 6. und 10. Geburtstag Ihres Kindes erhalten, können Sie vergünstigt an verschiedensten Elternbildungskursen teilnehmen.
OÖ Kinderbetreuungsbonus
Familien, die das Angebot des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen und stattdessen ihre Kinder selbst betreuen, können in der Zeit vom 3. Geburtstag ihres Kindes bis zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres (mit Vollendung des 5. Lebensjahres) den so genannten Kinderbetreuungsbonus gewährt bekommen.
Der Bonus beträgt pro Kind und Jahr insgesamt 700,00 Euro und kann beim Familienreferat des Landes Oberösterreich beantragt werden.
Landeszuschuss für einen Familienurlaub
Damit auch für kinderreiche Familien ein gemeinsamer Urlaub möglich wird, leistet das Land OÖ einen Familienurlaubszuschuss. Gefördert wird ein 7- bis 14-tägiger Urlaub in Österreich. Anspruchsberechtigt sind Familien oder alleinstehende Mütter/ Väter mit mindestens drei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, oder mit zwei Kindern, wenn für eines davon die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, sofern der/die Antragssteller/in und die Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Der Antrag ist drei Wochen vor Urlaubsantritt an das Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt zu stellen. Im Falle einer Bewilligung erfolgt die Auszahlung nach dem Urlaub bei Vorlegen einer Bestätigung der jeweiligen Gemeinde über Aufenthaltsdauer und -ort.
Gratis-Unfallversicherung für Haushalt und Familie
Für Eltern, die sich in den ersten drei Lebensjahren des Kindes ausschließlich der Kinderbetreuung und Hausarbeit widmen, übernimmt das Land OÖ die Kosten für eine Unfallversicherung (Versicherungsprämie). Die Betreuungsperson und Ihr/e Kind/er müssen in der OÖ Familienkarte eingetragen sein.
Im Anschluss an das dritte Lebensjahr des Kindes können sich Mütter und Väter für 3,60 Euro/Jahr bis zum 15. Lebensjahr des jüngsten Kindes weiterversichern lassen. Der Versicherungsabschluss erfolgt über das Familienreferat des Landes OÖ.
Kinderunfallversicherung des Landes OÖ
Kinder, die in der OÖ Familienkarte eingetragen sind, sind von Geburt an bis zum Schuleintritt kostenlos unfallversichert. Diese Versicherung kommt für alle Kosten bis zu den jeweiligen Versicherungssummen auf, die durch den Unfall verursacht wurden. Die Versicherungsprämie wird von der OÖ Versicherung sowie dem Land OÖ finanziert.
Mutter-Kind-Zuschuss des Landes OÖ
Sofern alle im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen und Impfungen termingerecht durchgeführt werden, wird ein so genannter Mutter-Kind-Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen zu je 185 Euro ausbezahlt und beträgt somit in Summe 370 Euro. Voraussetzung für die Auszahlung des ersten Teilbetrags ist die Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes.
Der zweite Teilbetrag wird nach Vollendung des 5. Lebensjahres ausbezahlt, sofern nachweislich alle Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und Impfungen im dafür vorgesehenen Zeitraum vorgenommen wurden. Entsprechende Formulare liegen beim (Kinder-)Arzt oder der (Kinder-)Ärztin auf. Der Antrag auf den Zuschuss muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2. bzw. 5. Lebensjahres gestellt werden.
Begleitperson im Krankenhaus
Unabhängig vom Alter des Kindes bietet das Land OÖ Eltern die Möglichkeit, ihre Kleinen während eines Krankenhausaufenthaltes zu begleiten und übernimmt bis auf einen geringen Selbstbehalt die dadurch entstehenden Kosten für die Begleitperson.
Zuwendungen für Schulkinder
Sämtliche in diesem Abschnitt vorgestellten Zuwendungen können am Amt der OÖ Landesregierung, in der Abteilung Direktion Bildung und Gesellschaft im Familienreferat beantragt werden.
- OÖ Schulbeginnhilfe
in Höhe von 100 Euro je Kind. Beantragt wird diese Zuwendung mit dem entsprechenden Formular des Amtes der OÖ Landesregierung.
- OÖ Schulveranstaltungshilfe
Auf Antrag wird die Teilnahme von mindestens zwei Kindern an mehrtägigen Schulveranstaltungen unterstützt, die insgesamt zumindest 8 Tage dauern. Die Beihilfe beträgt 100 Euro pro Kind.
- OÖ Wintersportwoche
Oberösterreichische Schüler/innen, die an einem Schulschikurs teilnehmen der in einem oberösterreichischen Wintersportort stattfindet, haben Anspruch auf eine kostenlose Liftkarte. Der entsprechende Antrag muss von der jeweiligen Schuldirektion gestellt werden.
Für Details zu allen genannten Förderungen verweisen wir auf www.familienkarte.at.


