Therapie
Es existieren viele Therapieformen, die genau auf die Bedürfnisse von gehandicappten Kindern abgestimmt sind, wie:
- Logopädie (bei Störungen von Sprache oder Sprachverständnis)
- Physiotherapie (bei Bewegungsstörungen)
- Musiktherapie (bei Wahrnehmungs-, Persönlichkeitsstörungen usw.)
- Ergotherapie (bei Störungen der Motorik usw.)
Meist werden diese Therapien von den Krankenkassen finanziert. Die Eltern bezahlen einen sozial gestaffelten Kostenbeitrag.
Einen entsprechenden Antrag auf Therapiekostenersatz bringen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Legen Sie dem Antrag die Therapiekostenrechnung, den ärztlichen Verordnungsschein und eine Kopie von eventuell vorhandenen Attesten bei.
Tipp:
Nähere Informationen zu Therapien für beeinträchtige Kinder erhalten Sie auf den Internetseiten der Behinderten-Inklusions-Dokumentation BIDOK, eingerichtet vom Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck.


