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Wer pflegt mein Kind, wenn ich nicht da bin?

 

Wenn Sie Ihr krankes Kind pflegen, lastet eine große Belastung auf Ihnen. Was ist, wenn Sie selbst krank werden? Außerdem sind Erholungsphasen für jeden Menschen wichtig, vor allem in Lebensphasen, in denen man unter starker psychischer Anspannung steht – beispielsweise durch die Pflege des eigenen Kindes.

 

Als Mama oder Papa wollen Sie natürlich für Ihr Kind da sein und für es sorgen, doch das können Sie nur, wenn Sie in Erholungsphasen wieder Kraft tanken können. Wer sein Pflegegeld beziehendes Kind (mindestens Stufe 1) seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt und kurzfristig aus wichtigen Gründen wie Urlaub oder Krankheit verhindert ist, hat bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Anrecht auf eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Beeinträchtigung. Diese Zuwendung dient dazu, einen Teil der Kosten für Ersatzpflege zu begleichen und wird für maximal 4 Wochen gewährt.

Das formlose Ansuchen ist an das Bundessozialamt zu richten.

 

 

Die Möglichkeit, sich von der Pflege zu erholen, stellt das Projekt „EMMA – Eltern mit Kind machen Auszeit“ der OÖGKK dar. Dabei fahren Sie als pflegender Elternteil gemeinsam mit Ihrem gehandicapten Kind auf Kur.

Anspruch auf den Kuraufenthalt hat ein beeinträchtigtes, mindestens 2 Jahre altes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Der pflegende Elternteil muss bei der OÖGKK oder der Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge versichert sein bzw. müssen die Kosten durch einen anderen Sozialversicherungsträger übernommen werden. Für Sie selbst ist nur eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Natürlich muss ein medizinischer Anlass für eine Kur bestehen; das ist unter anderem der Fall, wenn der Elternteil z.B. unter Erschöpfungsdepression, psychosomatischen Erkrankungen o.ä. leidet.

Den Antrag auf einen Kuraufenthalt stellt Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt. Zusätzlich füllen Sie einen Fragebogen der Caritas zum Betreuungsaufwand für das Kind aus.

 

Während der Therapiezeiten für Mama oder Papa wird die Betreuung Ihres Kindes von der Caritas organisiert und durchgeführt - die restliche Zeit verbringen Sie mit Ihrem Kind gemeinsam. Die Kur dauert zwei Wochen. In der Zeit genießen Mama oder Papa ein umfangreiches medizinischen Leistungsangebot sowie ein spannendes Rahmenprogramm und können sich so richtig erholen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Kundenservice Kur und Erholung der OÖ Gebietskrankenkasse.

 

 

Wenn die pflegende Person ihre Pflegetätigkeit für eine gewisse Zeit nicht nachkommen kann, gibt es außerdem die Möglichkeit der Kurzzeitunterbringung, zum Beispiel in Pflegeheimen.