Familienhospizkarenz
Wenn Ihr Kind schwerst erkrankt, können Sie sich im Rahmen der Familienhospizkarenz von Ihrem Arbeitsplatz freistellen lassen oder eine Änderung Ihrer Arbeitszeiten beantragen: so können Sie zuhause für Ihr Kind da sein.
Die Karenz können Sie schriftlich bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber für eine Zeit von höchstens 5 Monaten beantragen, und zwar spätestens fünf Tage bevor Sie die Familienhospizkarenz antreten wollen. Im Antrag muss das Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Mutter, Vater, Oma, Opa) erklärt und ein ärztliches Gutachten o.ä. beigelegt werden.
Sobald Sie die Familienhospizkarenz bekannt geben, stehen Sie bis 4 Wochen nach deren Ende unter Kündigungs- und Entlassungsschutz und sind außerdem kranken- und pensionsversichert.
Bei Bedarf ist eine Verlängerung der Karenz auf insgesamt höchstens 9 Monate möglich: melden Sie dies Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber spätestens 10 Tage vor Beginn der gewünschten Verlängerung.
Wenn durch den Einkommensentfall während der Karenzierung für Sie eine finanzielle Notsituation entsteht, können Sie einen Familienhospizkarenz-Härteausgleich (nach dem FLAG) beziehen.
Eine finanzielle Notsituation liegt dann vor, wenn das gewichtete Durchschnitts-Haushaltseinkommen (dieses ist abhängig von Anzahl und Alter der Personen im Haushalt) durch den Einkommenswegfall unter 700 Euro monatlich fällt. Die mögliche Förderungshöhe pro Monat liegt dann im zwei- bis vierstelligen Bereich; durchschnittlich werden etwa 700 Euro monatlich ausbezahlt.


