RECHTE DER GASTFAMILIE
- Unterstützung bei der Kinderbetreuung (z.B. Spielen, Aufpassen, Füttern, zur Schule/Kindergarten bringen, bei den Hausaufgaben helfen etc.)
- Mithilfe im Haushalt (z.B. Bügeln, Aufräumen, Putzen, Geschirrspüler ein- und ausräumen, einfache Gerichte zubereiten etc.)
- Maximal zulässige Arbeitszeit (inkl. Arbeitsbereitschaft) 20 Stunden pro Woche
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache des Au Pairs
- 1 Woche Kündigungsfrist
PFLICHTEN DER GASTFAMILIE
- Aufnahme und Integration der Au Pair Kraft in den Kreis der Familie
- Ermöglichung der Teilnahme an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen
- Übernahme mind. der Hälfte der Kosten für den Deutschkurs und Bereitstellung einer Arbeitskleidung
- Beschäftigung nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HGHAngG), das den gesetzlichen Urlaubsanspruch und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall regelt.
- Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung bei der Gebietskrankenkasse und Entlohnung nach dem Mindeslohntarif für Au Pair Kräfte (2012: € 376,26 monatlich), Bezahlung von 15 Monatsentgelten für ein ganzes Jahr
- 30 Werktage / Jahr bezahlten Urlaub
- Gewährung von mind. einem ganzen freien Tag pro Woche
- Nachweis einer Krankenversicherung (die Kosten übernimmt grundsätzlich das Au Pair)


