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RECHTE DER GASTFAMILIE

 

  • Unterstützung bei der Kinderbetreuung (z.B. Spielen, Aufpassen, Füttern, zur Schule/Kindergarten bringen, bei den Hausaufgaben helfen etc.)
  • Mithilfe im Haushalt (z.B. Bügeln, Aufräumen, Putzen, Geschirrspüler ein- und ausräumen, einfache Gerichte zubereiten etc.)
  • Maximal zulässige Arbeitszeit (inkl. Arbeitsbereitschaft) 20 Stunden pro Woche
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache des Au Pairs
  • 1 Woche Kündigungsfrist

 

 

 

PFLICHTEN DER GASTFAMILIE

 

  • Aufnahme und Integration der Au Pair Kraft in den Kreis der Familie
  • Ermöglichung der Teilnahme an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen
  • Übernahme mind. der Hälfte der Kosten für den Deutschkurs und Bereitstellung einer Arbeitskleidung
  • Beschäftigung nach dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HGHAngG), das den gesetzlichen Urlaubsanspruch und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall regelt.
  • Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung bei der Gebietskrankenkasse und Entlohnung nach dem Mindeslohntarif für Au Pair Kräfte (2012: € 376,26 monatlich), Bezahlung von 15 Monatsentgelten für ein ganzes Jahr
  • 30 Werktage / Jahr bezahlten Urlaub
  • Gewährung von mind. einem ganzen freien Tag pro Woche
  • Nachweis einer Krankenversicherung (die Kosten übernimmt grundsätzlich das Au Pair)