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RECHTE DES AU PAIRS

 

  • Eigenes versperrbares Zimmer
  • Freie Verpflegung und Unterkunft
  • Ein ganzer freier Tag pro Woche
  • Unfallversicherung bei der OÖ Gebietskrankenkassa durch die Gastfamilie
  • Taschengeld in Höhe von EUR 376,26 / Monat (Stand: 2012), Anspruch auf 15 Monatsentgelte pro Jahr
  • 30 Werktage/Jahr bezahlten Urlaub
  • Teilnahme an einem Deutschsprachkurs (die Gastfamilie übernimmt mindestens die Hälfte der Kurskosten)
  • Bei schweren Differenzen zwischen dem Au Pair und der Gastfamilie sucht das Familienservicebüro eine neue Gastfamilie
  • 1 Woche Kündigungsfrist

 

 

PFLICHTEN DES AU PAIRS

 

  • Kinderbetreuung (z.B. Spielen, Aufpassen, Füttern, zur Schule/Kindergarten bringen, bei den Hausaufgaben helfen etc.)
  • Leichte Mithilfe im Haushalt (z.B. Bügeln, Aufräumen, Putzen, Geschirrspüler ein- und ausräumen, einfache Gerichte zubereiten etc.)
  • Die Gepflogenheiten der Gastfamilie achten und respektieren und sich in das Familienleben integrieren
  • Die Au Pair Aufgaben nach bestem Wissen und Können ausführen
  • Die Österreichischen Gesetze einhalten
  • Nachweis einer Krankenversicherung (die Kosten dafür übernimmt das Au Pair)