RECHTE DES AU PAIRS
- Eigenes versperrbares Zimmer
- Freie Verpflegung und Unterkunft
- Ein ganzer freier Tag pro Woche
- Unfallversicherung bei der OÖ Gebietskrankenkassa durch die Gastfamilie
- Taschengeld in Höhe von EUR 376,26 / Monat (Stand: 2012), Anspruch auf 15 Monatsentgelte pro Jahr
- 30 Werktage/Jahr bezahlten Urlaub
- Teilnahme an einem Deutschsprachkurs (die Gastfamilie übernimmt mindestens die Hälfte der Kurskosten)
- Bei schweren Differenzen zwischen dem Au Pair und der Gastfamilie sucht das Familienservicebüro eine neue Gastfamilie
- 1 Woche Kündigungsfrist
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PFLICHTEN DES AU PAIRS
- Kinderbetreuung (z.B. Spielen, Aufpassen, Füttern, zur Schule/Kindergarten bringen, bei den Hausaufgaben helfen etc.)
- Leichte Mithilfe im Haushalt (z.B. Bügeln, Aufräumen, Putzen, Geschirrspüler ein- und ausräumen, einfache Gerichte zubereiten etc.)
- Die Gepflogenheiten der Gastfamilie achten und respektieren und sich in das Familienleben integrieren
- Die Au Pair Aufgaben nach bestem Wissen und Können ausführen
- Die Österreichischen Gesetze einhalten
- Nachweis einer Krankenversicherung (die Kosten dafür übernimmt das Au Pair)



